Als freie Fachjournalistin serviere ich mit Freude Wissenswertes rund um Ernährung und Genuss – andere Themen sind jedoch auch ganz nach meinem Geschmack. Möchten Sie Ihre Leser zum Beispiel mit einem Text zum Thema Wellness oder Gesundheit entspannt unterhalten? Oder benötigen Sie jemanden, der auch auf Wohnthemen eingerichtet ist? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse!
Meine Leidenschaft gilt zudem allem, was mit Familie, Garten und Natur, Nachhaltigkeit, kreativem Gestalten und Wohlfühlen zu tun hat. Und seitdem ich ein Jahr in Frankreich verbracht habe, bin ich auch auf Französisch selten sprachlos … Natürlich freue ich mich auch über Anfragen zu anderen Inhalten!
Ob kleiner Tipp oder langer Text – wenn ich schreibe, sind neben Ideenreichtum auch sorgfältige Recherche, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Pünktlichkeit selbstverständlich für mich. Auch komplizierte Sachverhalte bringe ich so zu Papier, dass sie für Ihre Zielgruppe zu einem Lesevergnügen mit Mehrwert werden. Bei der redaktionellen Themenfindung, Heftentwicklung oder Projektbetreuung unterstütze ich Sie ebenfalls gern.
Punkt, Punkt, Komma, Strich – bei der Schlusskorrektur Ihrer Texte nehme ich Rechtschreibung und Grammatik ebenso unter die Lupe wie den logischen Aufbau. Ausgefeilte Formulierungen, ein einheitlicher Stil und der optimale Lesefluss machen den Text dann rundum stimmig.
Bestehende Rezepte gleiche ich mit dem dazu gehörenden Bildmaterial ab und bearbeite sie so, dass Ihr Leser später keinen Pustekuchen oder Buchstabensalat erlebt. Außerdem entwickle ich auf Wunsch gerne Rezepte, die schon beim Lesen Appetit wecken. Bei der Nährwertberechnung nehme ich es aufs Gramm genau. Und eine Übersetzung sowie Bearbeitung von Rezepten aus dem Englischen oder Französischem habe ich ebenfalls im Repertoire.
Jutta Schmolke, Jahrgang 1974. Nach dem abgeschlossenen FH-Studium der Oecotrophologie (Ernährung und Hauswirtschaft) habe ich bei einer etablierten Kochzeitschrift volontiert und dort mehrere Jahre als Redakteurin gearbeitet. Da ich schon immer gerne über den Tellerrand geschaut habe, folgte 2004 dann der gelungene Sprung in die Selbständigkeit. Privat machen mich meine Familie, Grünes & Natur, Lesen, Argentinischer Tango, Flohmärkte, Museen und die Nähmaschine glücklich. Darüber hinaus bin ich sehr frankophil: nach dem Abitur zog es mich als Au pair nach Paris und später während des Praxissemesters nach Les Sables d’Olonne am Atlantik. Für das „Savoir-vivre“ habe ich seit dieser Zeit ein großes Faible …
Meine langjährige Erfahrung als Zeitschriftenredakteurin im Food-Bereich kommt meinen Kunden und mir zugute. Neben der Arbeit für Koch- und Backzeitschriften, Wohnmagazine und auflagenstarke Wochenobjekte ist auch das Internet mein bevorzugtes Medium. Außerdem habe ich Sonderhefte zum Thema Backen produziert und mit Freude zu Wellness- und Gesundheitsthemen getextet.
Kleine Kostproben gefällig? Belege meiner Arbeit sende ich Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Jutta Schmolke, Dipl.-Oecotroph. (FH)
Am Predigtstuhl 26
40822 Mettmann
Fon +49.2104.286643
Fax +49.2104.286645
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Allgemeine Vertragsbedingungen
1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen der freien Journalistin Jutta Schmolke/Redaktionsbüro Wortidee (nachfolgend Journalistin genannt) als Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Vertragsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Diese AVG gelten auch dann, wenn die Journalistin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Journalistin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AVG gelten für alle schriftlich oder mündlich vereinbarten Verträge zwischen der Journalistin und ihren Auftraggebern. Je nach Art des Auftrags werden weitere Vertragsbedingungen vereinbart (z. B. Exklusivrecht).
1.5 Die Journalistin verpflichtet sich, die von ihr angenommenen Aufträge nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Erfahrungen und Kenntnisse durchzuführen. Sofern die Journalistin die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z. B. Grafik) in Auftrag gibt, informiert sie darüber zuvor den Auftraggeber. Die Fremdleistungen werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellt. Die Journalistin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten.
2 Vertragsschluss, Lieferung 2.1 Zum Vertragsschluss müssen ein Angebot des Auftraggebers sowie eine Annahme durch den Auftragnehmer vorliegen, dies kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.
2.2 Wird ein bestellter Beitrag termin- und auftragsgemäß abgeliefert, aber innerhalb von drei Monaten nicht veröffentlicht, ist er gleichwohl zu honorieren. Dasselbe gilt, wenn ein Beitrag zur Veröffentlichung angenommen wurde. Nach Ablauf der Frist kann die Journalistin frei über den Beitrag verfügen.
2.3 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
2.4 Für die Frist der Lieferung des fertig gestellten Auftrages sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies vorher ausdrücklich bekannt zu geben.
2.5 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen (z. B. Rezepte) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
2.6 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 2.5 erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
2.7 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
3 Redaktionelle Verwendung, Eigentumsvorbehalt 3.1 Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
3.2 Die Journalistin hat das Recht, als Urheber des abgelieferten Schriftstückes und nach Möglichkeit im Impressum genannt zu werden. Ist Ersteres aus konzeptionellen Gründen dem Auftraggeber nicht möglich, soll die Journalistin zumindest im Impressum erwähnt werden.
3.3 An Entwürfen und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Es gelten außerdem die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
3.4 Nach Vergütung des abgelieferten Auftrags wird, sofern nicht anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jeder Nachdruck ist nur mit der schriftlichen Zustimmung der Journalistin erlaubt. Darüber hinaus wird der Nachdruck gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Journalistin entsprechend honoriert. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Journalistin.
4 Verschwiegenheitspflicht 4.1 Die Journalistin verpflichtet sich, den Auftrag betreffende Dateien, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Außerdem verpflichtet sie sich, Stillschweigen über alle während der Zusammenarbeit zu Kenntnis gekommenen betrieblichen Vorgänge, technische Einrichtungen und kaufmännische Vorgänge zu bewahren. Soweit sie Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und -nehmer nicht garantiert werden. Die Journalistin haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.
4.2 Die der Journalistin durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Ausführung des Auftrages verbleiben nach dessen Fertigstellung bei der Journalistin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit. Die Journalistin hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Die von der Journalistin angefertigten Schriftstücke zur Bearbeitung des Auftrages (Korrekturfahnen, Berechnungen etc.) werden spätestens 6 Monate nach Abgabe des Auftrages vertraulich vernichtet. Elektronische Dateien werden im Interesse des Kunden als Sicherungskopien gespeichert und sorgsam aufbewahrt. Diese Bestimmungen gelten, sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
5 Haftung und Schadenersatz 5.1 Die Journalistin verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen und die ihr in diesem Rahmen überlassenen Unterlagen sorgfältig zu behandeln. Die Journalistin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.2 Die Journalistin haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von der Journalistin liegen und die die Leistung verzögern oder zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Das Gleiche gilt bei höherer Gewalt.
5.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Journalistin übernimmt deshalb ohne weitere Vereinbarung keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der Journalistin und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
5.4 Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber die Journalistin von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, die Journalistin trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
5.5. Sofern die Journalistin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihr und sie haftet nur für ihr eigenes Verschulden und nur für den Vorsatz und Fahrlässigkeit.
5.6 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
5.7 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
6 Honorar, Aufwendungen, Fälligkeit der Vergütung 6.1 Honorare werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber verhandelt und verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Das Honorar ist ohne Abzug sogleich nach der Ablieferung des Auftrages fällig.
6.3 Der Auftraggeber ersetzt der Journalistin unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften die Auslagen, die sie ausschließlich im Interesse und für Zwecke des Auftraggebers gemacht hat (Auslagenersatz), sowie die Beträge, die sie für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung hin ausgegeben hat (durchlaufende Posten), soweit die Journalistin dem Auftraggeber die steuerlich erforderlichen Nachweise liefert. Der Ersatz der Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Bewirtung und die Benutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke bestimmt sich nach den jeweiligen Verlagsrichtlinien für Redakteure/ Redakteurinnen.
6.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäftskunden) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
7 Belegexemplare Die Journalistin hat bei jeder Veröffentlichung ihres Beitrages Anspruch auf ein Belegexemplar.
8 Anzuwendendes Recht 8.1 Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Journalistin.
9 Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVG ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: Februar 2014
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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
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Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.